4.01.2012

FAU Kiel auf Mission in Bad Segeberg, oder: Du und deine Zeitarbeitsfirma

Die Geschichte einer Lohneintreibung bei der SHR Personalmanagement GmbH

Eigentlich ist alles glasklar: ein Arbeiter hat Anspruch auf ausstehenden Lohn von seinem ehemaligen Arbeitgeber, in diesem Fall einer Leiharbeitsfirma, was er durch die in dieser Branche üblichen Stundenzettel eindeutig belegen kann. Man könnte meinen: " Kein Problem, das wird halt geltend gemacht und gut ist." Was aber passiert, wenn ArbeiterInnen MigrantInnen sind und die Segeberger Zeitarbeitsfirma S.H.R. Personalmanagement GmbH heißt, spottet jeder Beschreibung und soll nun hier näher beschrieben werden.

Nachdem das Arbeitsverhältnis beendet war, wollte die Ausländerbehörde gerne wissen, wieviel der Migrant denn so verdient habe, damit dieser Lohn von ihrer Leistung abgezogen werden kann. Das konnte er nicht, hatte er doch bisher keinen Cent, geschweige denn eine Lohnabrechnung bekommen. Also erkundigte sich die Behörde direkt bei SHR in Bad Segeberg. Die hatten auch prompt eine pfiffige Antwort parat: das Geld sei schon längst überwiesen worden. Nachweislich war aber keinerlei Geld auf das Konto des Zeitarbeiters eingegangen. SHR hatte sich schlicht und einfach gegenüber einer Beamtin geirrt, natürlich unabsichtlich und sehr schlau!

Es kommt aber noch besser: der Arbeiter fragte mehrmals nach, wann er denn nun seinen Lohn und seine Arbeitspapiere erhalten würde. Immer wieder wurde er vertröstet. Da wurde es ihm zu bunt und er wandte sich an die FAU Kiel, schließlich drängte die Zeit. Nun wurde der ausstehende Lohn schriftlich und mit Fristsetzung geltend gemacht. Wenn die darauf nicht reagieren, worauf denn dann?

Es kam, wie es kommen musste: Die Beletage bei SHR rührte keinen Finger. In solchen Fällen hilft normalerweise ein Mahnbescheid. Gesagt, getan. Aber auch hier erwies sich SHR als ebenbürtiger Gegner, verstand er es doch wohl, dem Mahnbescheid fristgemäß zu widersprechen. Herzlichen Glückwunsch!

Ein letzter Versuch wurde gestartet, doch noch an die Papiere und an den Lohn zu kommen. Wir würden uns den halt persönlich abholen. Was soll man sagen? Es klappte tatsächlich, aber es blieb der trübe Eindruck, dass das Büro einer Zeitarbeitsfirma auch an eine alte Waschküche angegliedert sein kann und - was viel wichtiger ist -  dass der Lohn im praktischen Verrechnungsscheckformat nicht vollständig ausgezahlt wurde. Es war übrigens derselbe Betrag, den SHR auch gegenüber der Ausländerbehörde fälschlicherweise angegeben hatte überwiesen zu haben.

Da wir auch bei den pfiffigsten Arbeitgebern an das Gute im Menschen glauben ( haha), forderten wir SHR noch einmal dazu auf, den fehlenden Betrag zu begleichen. Mit der schon bekannten Ignoranz wurde unser Anliegen beantwortet. Mit aller Wahrscheinlichkeit ist das die höhere Personaldisponentenschule, in der die Eleven der Zeitarbeitsbranche lernen, wie man zum Wohle der Firma mit den Arbeitern und Arbeiterinnen umzugehen hat, vielleicht aber auch nicht.

Erst ein Gütetermin unter der weisen Obhut eines Richters konnte diesem traurigen Spuk ein Ende bereiten. Der Geschäftsführer von SHR Personalmanagment GmbH, Marc Hofmann, sah letztendlich ein, dass für eine erbrachte Arbeitsleistung ein voller Lohn gezahlt werden muss. Für diese späte Einsicht möchten wir Herrn Marc Hofmann von SHR aufrichtig danken. Dafür verzeihen wir ihm im Gegenzug, dass seine Firma es unterlassen hatte, gegenüber der Ausländerbehörde die Lohnvergessung ordnungsgemäß anzuzeigen; und das will was heißen! Allerdings sollte SHR unsere Milde nicht zum Anlass nehmen, weiterhin auf diese Art und Weise zu brillieren, da wir nun doch etwas genauer hinschauen werden, was da so in Bad Segeberg passiert.

Um mit den Worten eines neutralen Beobachters des Gütetermins zu schließen: " Ich habe noch nie eine absurdere Farce mit einer Zeitarbeitsklitsche verfolgt als mit SHR Personalmanagement GmbH aus Bad Segeberg. Wirklich widerlich. Doch nun muss ich los..."

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