Die Geschichte einer Lohneintreibung bei der SHR Personalmanagement GmbH
Eigentlich ist alles glasklar: ein Arbeiter hat Anspruch auf
ausstehenden Lohn von seinem ehemaligen Arbeitgeber, in diesem Fall
einer Leiharbeitsfirma, was er durch die in dieser Branche üblichen
Stundenzettel eindeutig belegen kann. Man könnte meinen: " Kein Problem,
das wird halt geltend gemacht und gut ist." Was aber passiert, wenn
ArbeiterInnen MigrantInnen sind und die Segeberger Zeitarbeitsfirma
S.H.R. Personalmanagement GmbH heißt, spottet jeder Beschreibung und
soll nun hier näher beschrieben werden.
Nachdem das Arbeitsverhältnis beendet war, wollte die
Ausländerbehörde gerne wissen, wieviel der Migrant denn so verdient
habe, damit dieser Lohn von ihrer Leistung abgezogen werden kann. Das
konnte er nicht, hatte er doch bisher keinen Cent, geschweige denn eine
Lohnabrechnung bekommen. Also erkundigte sich die Behörde direkt bei SHR
in Bad Segeberg. Die hatten auch prompt eine pfiffige Antwort parat:
das Geld sei schon längst überwiesen worden. Nachweislich war aber
keinerlei Geld auf das Konto des Zeitarbeiters eingegangen. SHR hatte
sich schlicht und einfach gegenüber einer Beamtin geirrt, natürlich
unabsichtlich und sehr schlau!
Es kommt aber noch besser: der Arbeiter fragte mehrmals nach, wann er denn
nun seinen Lohn und seine Arbeitspapiere erhalten würde. Immer wieder
wurde er vertröstet. Da wurde es ihm zu bunt und er wandte sich an die
FAU Kiel, schließlich drängte die Zeit. Nun wurde der ausstehende Lohn
schriftlich und mit Fristsetzung geltend gemacht. Wenn die darauf nicht
reagieren, worauf denn dann?
Es kam, wie es kommen musste: Die Beletage bei SHR rührte keinen Finger.
In solchen Fällen hilft normalerweise ein Mahnbescheid. Gesagt, getan.
Aber auch hier erwies sich SHR als ebenbürtiger Gegner, verstand er es
doch wohl, dem Mahnbescheid fristgemäß zu widersprechen. Herzlichen
Glückwunsch!
Ein letzter Versuch wurde gestartet, doch noch an die Papiere und an den
Lohn zu kommen. Wir würden uns den halt persönlich abholen. Was soll
man sagen? Es klappte tatsächlich, aber es blieb der trübe Eindruck,
dass das Büro einer Zeitarbeitsfirma auch an eine alte Waschküche
angegliedert sein kann und - was viel wichtiger ist - dass der Lohn im
praktischen Verrechnungsscheckformat nicht vollständig ausgezahlt wurde.
Es war übrigens derselbe Betrag, den SHR auch gegenüber der
Ausländerbehörde fälschlicherweise angegeben hatte überwiesen zu haben.
Da wir auch bei den pfiffigsten Arbeitgebern an das Gute im Menschen
glauben ( haha), forderten wir SHR noch einmal dazu auf, den fehlenden
Betrag zu begleichen. Mit der schon bekannten Ignoranz wurde unser
Anliegen beantwortet. Mit aller Wahrscheinlichkeit ist das die höhere
Personaldisponentenschule, in der die Eleven der Zeitarbeitsbranche
lernen, wie man zum Wohle der Firma mit den Arbeitern und Arbeiterinnen
umzugehen hat, vielleicht aber auch nicht.
Erst ein Gütetermin unter der weisen Obhut eines Richters konnte diesem
traurigen Spuk ein Ende bereiten. Der Geschäftsführer von SHR
Personalmanagment GmbH, Marc Hofmann, sah letztendlich ein, dass für
eine erbrachte Arbeitsleistung ein voller Lohn gezahlt werden muss. Für
diese späte Einsicht möchten wir Herrn Marc Hofmann von SHR aufrichtig
danken. Dafür verzeihen wir ihm im Gegenzug, dass seine Firma es
unterlassen hatte, gegenüber der Ausländerbehörde die Lohnvergessung
ordnungsgemäß anzuzeigen; und das will was heißen! Allerdings sollte SHR
unsere Milde nicht zum Anlass nehmen, weiterhin auf diese Art und Weise
zu brillieren, da wir nun doch etwas genauer hinschauen werden, was da
so in Bad Segeberg passiert.
Um mit den Worten eines neutralen Beobachters des Gütetermins zu
schließen: " Ich habe noch nie eine absurdere Farce mit einer
Zeitarbeitsklitsche verfolgt als mit SHR Personalmanagement GmbH aus Bad
Segeberg. Wirklich widerlich. Doch nun muss ich los..."
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