12.06.2013

Gekämpft, geklagt, gewonnen!

FAU-Mitglied erhält nach fast zwei Jahren ausstehende Löhne. Die Firma Messeshop unterlag am Mittwoch einer Klage vor Gericht. Der Fall ist beispielhaft für die Ausnutzung von Unwissenheit migrantischer ArbeiterInnen in Deutschland und sollte Mut machen, gegen solche prekarisierende Arbeitsverhältnisse vorzugehen.

Diesen Mittwoch wurde vor dem Arbeitsgericht in Magdeburg der Fall eines FAU-Mitglieds um seinen ausstehenden Lohn verhandelt. Die Klage richtete sich gegen die Firma Messeshop aus Eimersleben bei Magdeburg, die den Gewerkschafter von Februar bis März 2012 beschäftigte. Nun, fast zwei Jahre später kann er endlich durchatmen: Das Gericht urteilte in erster Instanz zugunsten des Betroffenen, wodurch die Gegenseite nun verpflichtet ist die Rechnungen in voller Höhe plus Zinsen zu begleichen und die Gerichtskosten zu tragen. Nun steht noch die Klage eines weiteren Genossen an.


Die beiden spanischen Kollegen sollten für die Firma Messeshop als Selbstständige arbeiten. Eingesetzt wurden sie auf den Berliner Messen Fruit Logistica und ITB. Eine korrekte Entlohnung hatten sie nicht erhalten, die FAU Berlin wurde aktiv. Nachdem mehrmalig Nachforderungen ergebnislos geltend gemacht wurden, erhöhte die Gewerkschaft nach und nach den Druck. Obwohl die gewerkschaftlichen Aktionen der Firma nicht schmeckten, schaltete sie die Geschäftsführerin Maria Puell auf Stur. Selbst vor Gericht blieb Puell trotzig. Besonders nachtragend hielt es die Geschäftsführerin mit der Online-Petition, wodurch mehrere Hundert E-Mails über mehrere Tage ihren Protest gegen die dreisten Beschäftigungsmethoden kundtaten.

Die Firma Messeshop ist letztlich ein exemplarisches Beispiel, wie MigrantInnen in Deutschland in unsichere Beschäftigungskonstrukte gedrängt werden und ihr Unwissen zugunsten der Arbeitgeber ausgenutzt werden soll. Es ist daher ein Erfolg für die FAU Berlin, dass der gewerkschaftlichen Argumentation, die Beschäftigung als Arbeitnehmer-ähnliches Arbeitsverhältnis zu betrachten, von Seiten des Gerichts entsprochen wurde. Dies war der FAU Berlin wichtig, um die forcierte prekäre Konstruktion der Scheinselbstständigkeit zu demaskieren in die die beiden spanischen Kollegen gedrängt wurden.

Darüber hinaus informiert die Foreigners Section der FAU Berlin seit Längerem mit einem Flyer in mehr als einem Dutzend Sprachen über Grundlagen des Arbeitsrechts, um gegen die Ausnutzung von ArbeitsmigrantInnen vorzugehen.

berlin.fau.org

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