6.14.2011

Resolution bezüglich der Rechte am Werk Rudolf Rockers

Der Historiker und Privatgelehrte Heiner M. Becker aus Nordwalde versucht derzeit durch Ermittlungsverfahren, die Veröffentlichung mindestens eines Werkes des bekannten Anarcho-Syndikalisten Rudolf Rocker (1873-1958) im World Wide Web zu unterbinden. Heiner M. Becker, war vor etlichen Jahren Mitarbeiter diverser anarchistischer Zeitschriften in Großbritannien und Frankreich, Aufkäufer von anarchistischen Nachlässen für das IISG in Amsterdam und u.a. in diesen Funktionen mit Fermin Rocker, Rudolf Rockers Sohn, befreundet. Fermin Rocker übertrug Heiner M. Becker vor seinem Tod im Jahre 2004 die Rechte am Werk seines Vaters.



Rudolf Rocker ist einer der bekanntesten Protagonisten des historischen Anarcho-Syndikalismus. Er war u.a. Sekretär der „Internationalen Arbeiter Assoziation“ (IAA) und der „Freien Arbeiter-Union Deutschlands“ (FAUD), in deren historischer Tradition sich die FAU sieht. In seiner Eigenschaft als anarcho-syndikalistischer Aktivist hat Rudolf Rocker eine Vielzahl von Artikeln, Broschüren und sonstigen Veröffentlichungen für diese weltweite kämpferische und basisdemokratische Gewerkschaftsbewegung verfasst. Darunter Texte wie die „Prinzipienerklärung des revolutionären Syndikalismus“, „Anarchismus und Syndikalismus“ oder „Anarchosyndikalismus“.

Jahrzehntelang wurden Rudolf Rockers Texte von Gewerkschaften in aller Welt übersetzt und verbreitet. Sie gehören zum festen Inventar einer globalen Bewegung, die seit Jahrzehnten für die wirtschaftliche und politische Befreiung der ArbeiterInnen aus dem Joch von Kapital und Staat kämpft. Niemals, weder zu Lebzeiten Rudolf Rockers noch danach, kam irgend jemand auch die Idee, Eigentums- und Verwertungsrechte an diesen propagandistischen Texten für sich zu reklamieren. Alleine der Gedanke daran, hätte weltweit Verwunderung und Unverständnnis hervorgerufen.

Von dem Wunsch der anarcho-syndikalistischen Bewegung, Rudolf Rockers Texten eine größtmögliche Verbreitung zu ermöglichen, hat Heiner M. Becker profitiert. Als er vor rund 15 Jahren Rockers Hauptwerk „Nationalismus und Kultur“ verlegen wollte, erhielt er von einem damaligen Mitglied der FAU hierfür ein Darlehen in Höhe von rund 20.000 DM. Von anderen Mitgliedern der FAU erhielt Heiner M. Becker in dieser Zeit darüber hinaus technische Unterstützung bei der Herausgabe einer Reihe von Titeln in seinem damaligen Verlag Bibliothek Thélème, in dem seit etlichen Jahren nichts mehr erschienen ist.

Heiner M. Becker hätte also durchaus allen Grund, der anarcho-syndikalistischen Bewegung für ihre Unterstützung dankbar zu sein. Stattdessen hat er z.B. erst jetzt, nach 15 Jahren und Mahnungen das erhaltene Darlehen zinslos zurückgezahlt. Sehr viel schwerer wiegt allerdings, dass er sich zum Dank für die gewährte Unterstützung jetzt offensichtlich anschickt, bürgerliche Eigentumsrechte am Werk Rudolf Rockers durchzusetzen und sich nicht scheut, hierfür anstelle eines Gesprächs, Polizei und Justiz zu bemühen.

Vor diesem Hintergrund erklärt der Kongress der FAU unmissverständlich, dass wir - ebenso wie unsere Schwestergewerkschaften in der IAA und andere - die Texte Rudolf Rockers nach wie vor als Allgemeingut all derjenigen betrachten, die einer Welt der kapitalistischen Ausbeutung und der staatlichen Unterdrückung eine freie, selbstverwaltete Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung entgegenstellen. Wir fordern Heiner M. Becker deshalb auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden, unwiderruflich auf alle bürgerlichen Eigentumsrechte am Werk Rudolf Rockers und Milly Wittkop-Rocker zu verzichten und diese stattdessen unter einer Creative Common Licence in die Public Domain zu stellen. Sofern noch Ermittlungsverfahren anhängig sein sollten, betrachten wir es als selbstverständlich, dass die entsprechenden Anzeigen zurückgezogen werden.

Einstimmiger Beschluß des Jahreskongress der FAU und der anwesenden Delegierten der FAU-Bern (CH)

Dörverden am 12. Juni 2011

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