War es aus Gründen wie Magenbeschwerden, Schwangerschaft, Periode o.ä. zu erwarten, dass diese Pausenregelung nicht eingehalten werden kann, musste dies dem/der Vorgesetzten mit Angabe des Grundes mitgeteilt werden. Eine Vergleichbare Praxis bei Lidl wurde bereits durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts untersagt. Nach einem Brief der FAU-Leipzig, indem die Rücknahme dieser Regelung gefordert und andernfalls Arbeitskampfmaßnahmen angekündigt wurden, gab die Chefetage nach und stellte wieder den alten, etwas menschlicheren Zustand her.
Bereits zum zweiten mal in kurzer Zeit ist es der FAU-Leipzig als vergleichsweise kleine Gewerkschaft, gelungen, in diesem Betrieb Erfolge zu erkämpfen, während in beiden Fällen von den im Betriebsrat vertretenen zentralistischen Gewerkschaften keinerlei Initiative ausging.
Wir fühlen uns dadurch auf unserem anarcho-syndikalistischen Weg bestätigt. Unsere Ziele können nur wir selbst erkämpfen,
nicht irgendwelche Gewerkschaftsbonzen!
nicht irgendwelche Gewerkschaftsbonzen!
Für mehr Informationen, siehe:
ASJ Leipzig: Recht auf Scheißen!
FAU Leipzig: Homepage
Artikel über vergangene Aktionen: Kleiner Erfolg in Sachen Arbeitskampf.
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