In einem Unternehmen eines Mitglieds der FAU und der ASJ wurde ein kleiner aber dennoch nicht zu verachtender Sieg errungen. Mitglieder der FAU besuchten den Betriebsrat des Unternehmens „CCC“(
Competence Call Center Leipzig) und sprachen über einige nicht zulässige Klauseln im Arbeitsvertrag. Eine davon war die, bezüglich der Vergütung bei Urlaubs- und Krankheitstagen. Diese lag bei 6Stunden pro Tag, bei einer 30Stunden Woche zu je 6Euro die Stunde. Die reale Arbeitszeit liegt jedoch bei mindestens 8Stunden pro Tag und 40Stunden in der Woche. Die Vergütung kann Aufgrund von Boni zu je 50Cent erhöht werden.
Gesetzlich gilt die Vergütung (bei einer 40Stunden Woche merklich höher als bei einer 30Stunden Woche) des Durchschnitts der letzten 13 Wochen vor Urlaub oder Krankschreibung. Nachzulesen im § 11 BUrlG. Die Mitarbeiter des Unternehmens wurden quasi um einen nicht geringen Teil ihres verdienten Geldes beschissen.
Die FAU konnte nun diesen kleinen Sieg erringen, dass eben diese Regelung eingehalten wird.
Und das ist nur der Anfang. Wir werden weiter in Sachen Arbeitskampf am Ball bleiben ;o)
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