11.30.2013

Trotz Verurteilung wegen illegaler Leiharbeit: Böll-Stiftung erhält Spaltung der Belegschaft aufrecht

Der erste der aus dem Betrieb verdrängten KollegInnen ist nach einem Gerichtsurteil wieder im Betrieb; weitere werden folgen. Offenbar hat die Geschäftsführung der grünen Böll-Stiftung jedoch vor, die KollegInnen vom normalen Betrieb im Konferenzzentrum getrennt zu halten und sie schnell wieder loszuwerden, um weiter ungestört auf Leiharbeit und Outsourcing setzen zu können.

Nach dem Urteil gegen die grüne Böll-Stiftung vom 05.09.2013 hätte der vor Gericht erfolgreiche Kollege eigentlich umgehend wieder so beschäftigt werden müssen, wie es vor seiner Verdrängung aus dem Betrieb der Fall war. Die FAU Berlin musste jedoch viele Wochen darum kämpfen, dass der Kollege Lohn und Arbeit bekommt. Die Stiftung hat ihm zwar inzwischen beides gegeben, doch sie hat natürlich nur einen Bruchteil der ausstehenden Summe gezahlt.

Die derzeitige Beschäftigung des Kollegen in der Stiftung ist aus unserer Sicht nicht in Einklang zu bringen mit dem Urteil und dem Arbeitsrecht. Nachwievor wird der Kollege ausgegrenzt: Statt wie zu Beginn des Konfliktes im Konferenzzentrum der Stiftung für 10 Stunden pro Woche auf Abruf nachmittags oder abends als Umbauer zu arbeiten, muss er jede Woche einmal für zwei Stunden von 7 bis 9 Uhr in einer Außenstelle der Stiftung „arbeiten“. Offenbar um ihm nicht noch Argumente für eine bessere Bezahlung für anspruchsvollere Tätigkeiten zu geben, macht er dort weitestgehend nichts. Er hat zudem nicht die gleichen Rechte wie andere MitarbeiterInnen: Er hat keinen Zugriff auf das EDV-System der Stiftung und gültige Betriebsvereinbarungen werden bei ihm missachtet.

Inzwischen hat sich die Geschäftsführung anscheinend damit abgefunden, dass alle, die zu Beginn des Konfliktes im Konferenzzentrum der Stiftung in Umbau und Catering arbeiteten, wegen der illegalen Beschäftigungskonstruktion einen Anspruch auf eine Stelle haben. Das ist ein großer Erfolg der FAU! Es steht jedoch zu befürchten, dass die Geschäftsführung die KollegInnen weiter vereinzeln und ihnen die Perspektive einer Anstellung immer unattraktiver gestalten will. Jedenfalls sollen wohl auch alle weiteren KollegInnen, die ihre Anstellung vor Gericht erwirken, unter den gleichen schikanösen Bedingungen beschäftigt werden. Für eine ordentliche Beschäftigung, die dem Gerichtsurteil und dem Arbeitsrecht, vor allem aber den Forderungen der Betroffenen entspricht müssen wir also weiter kämpfen!

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