Das Arbeitsgericht Nr. 1 in Cordoba wandte sich in einem Gerichtsurteil gegen den Einspruch der seit dem 28.11.2011 streikenden ArbeiterInnen, nachdem die beteiligten Unternehmen ABB, ADECCO und EULEN den Verbot des Streiks gerichtlich durchsetzen konnten.
Das Ziel des Einspruchs war eine Verlängerung des Streiks gegen ABB, denn das Unternehmen hatte Leiharbeiterinnen von ADECCO eingesetzt, welche die entfallenen Tätigkeiten ausübten, womit sie die Forderungen der streikenden ArbeiterInnen unterliefen.
Das Arbeitsgericht teilte diese Auffassung nicht. Stattdessen vertraute sie den Aussagen der Manager, ohne dabei die starken Argumente der ArbeiterInnen und die lange Geschichte an Arbeitskonflikten in dem Unternehmen zu berücksichtigen. Es missachtete ebenso die streikrechtlich strafbaren Handlungen des Unternehmens. Dem Streikkomitee war der Zutritt zum Unternehmen verboten worden, ihr Handlungsradius wurde eingeschränkt und es wurden StreikbrecherInnen angeheuert. Diese Verstöße hat die Arbeitsaufsichtsbehörde dokumentiert.
Doch dieses Gerichtsurteils wird den seit mehr als 100 Tagen anhaltenden Kampf der ArbeiterInnen nicht beenden.
Trotz aller Widrigkeiten bauen die ArbeiterInnen weiter auf die Solidarität und die Unterstützung der Gewerkschaften auf der Welt. Sie setzen ihren Streik gegen die drei multinationalen Unternehmen fort. Schon bald steht der nächste Gerichtstermin an, bei dem die Aufhebung der Entlassungen, das illegale Beschäftigungsverhältnis zwischen EULEN und ABB sowie die Rechtsnachfolge von ADECCO EUROCEN angesprochen wird.
Die streikenden ArbeiterInnen danken für die in Spanien und auf der ganzen Welt durchgeführten solidarischen Aktionen und die in die Streikkasse eingezahlten Spenden.
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