12.21.2011

[FAU Berlin] ILO mahnt Bundesregierung: Gewerkschaftsrechte garantieren

Allgemeines Syndikat der FAU Berlin Lottumstr. 11 10119 Berlin Tel./Fax: 030 28 70 08 04 / 13 E-Mail: faub-presse@fau.org - Berlin, den 21. Dezember 2011

PRESSEMITTEILUNG ILO mahnt Bundesregierung: Gewerkschaftsrechte garantieren Nach einer Beschwerde der FAU Berlin bestärkt die UN-Arbeitsorganisation ILO die Rechte von inderheitsgewerkschaften.

In ihrem Bericht vom November 2011 fordert die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) die Interessen ihrer Mitglieder gemäß der Konventionen 87 und 98 vertreten könne. Das Komitee für Vereinigungsfreiheit der UNO-Organisation benennt für die FAU Berlin insbesondere das Recht der freien Meinungsäußerung, das Zutrittsrecht zu sämtlichen Betrieben, in denen sie Mitglieder hat, und das Recht auf Teilnahme an Betriebsratssitzungen, sofern sie auf betrieblicher Ebene repräsentativ ist.

Zur Wahrung der Interessen von sog. Minderheitsgewerkschaften wurde die Bundesregierung darüberhinaus aufgefordert, die ILO umgehend zu informieren, sollte die Gesetzesinitiative zur Tarifeinheit wieder aufgegriffen werden – die Regierung hatte der UN-Organisation mitgeteilt und damit erstmals schriftlich bestätigt, dass das umstrittene Vorhaben eingestellt ist.

Die ILO reagierte damit auf eine Beschwerde der FAU vom April 2010 (Fall Nr. 2805; FAU gegen Bundesregierung auf Einhaltung der ILO-Konventionen 87 und 98).  Die Beschwerde war eine Reaktion auf zwei Urteile des Landesarbeitsgerichts und des Landgerichtes Berlin, in denen der Lokalorganisation der FAU im Zuge eines Arbeitskonflikts per einstweiliger Verfügung nicht nur sämtliche Arbeitskampfmaßnahmen untersagt wurden, sondern gleichsam untersagt wurde, sich als Gewerkschaft bzw. Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Infolge der Urteile wurde die FAU Berlin nicht nur als mögliche Tarifpartei aus dem Betrieb gedrängt, sondern ihr wurde auch die Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen verwehrt. Seither sieht sich die FAU Berlin mit mehreren Hausverboten gegen Gewerkschaftsvertreter konfrontiert – sowohl im damaligen als auch in aktuellen Arbeitskonflikten. In zwei Fällen hatte dies sogar zu Anzeigen wegen angeblichen Hausfriedensbruchs geführt.

„Wir begrüßen ausdrücklich diese Entscheidung eines internationalen Gremiums wie der ILO. Sie stärkt nicht nur unsere Position in aktuellen Konflikten, sondern ebenso die Position all derer, die sich für die Etablierung kämpferischer Basisgewerkschaften in diesem Land einsetzen“, so Andreas Förster, Sekretär der FAU Berlin.


Der ILO-Report: www.ilo.org/gb/GBSessions/GB312/ins/WCMS_168206/lang--es/index.htm (Empfehlungen die FAU Berlin betreffend in der englischen Fassung auf Seite 47)

Kontakt für Rückfragen:  faub-presse@fau.org

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